KRÄULSPITZ STAFFELLAUF - Statuten
Unter dem Begriff Kräulspitzstaffellauf versteht sich das in 3. Teilstrecken ausgetragene hochalpine - im freien Schiraum stattfindende - Schi Abfahrtsrennen mit Start Kräulscharte 3.069m und Ziel Neustift Milders 1.100m.
1.Jeder Teilnehmer ist Veranstalter
Der traditionelle Kräulspitzstaffellauf versteht sich als gemeinschaftliches Ereignis bei dem jeder einzelne Teilnehmer zugleich auch Veranstalter ist.
2.Nummernziehung - Versammlung der Staffelläufer
Die jährlich stattfindende Nummernziehung hat einen Charakter ähnlich einer Jahreshauptversammlung.
Grundlegende Änderungen müssen immer dort durch das einfache Mehrheitsprinzip abgestimmt werden.
Im Falle von Änderungen sind diese erst für den darauffolgenden Staffellauf wirksam!
Diese jährliche Versammlung aller Kräulspitzstaffelläufer bestellt das Kräulspitz-Komitee auf immer offene Dauer.
3.STARTBERECHTIGUNG
Starberechtigt sind Gemeindebürger/innen aus den Stubaier Gemeinden.
4.Nennung & Haftung | erklärungEN
Startfreigabe erhält der Teilnehmer nur nach unterschriebener Haftungserklärung im Vorfeld und der unterschriebenen Erklärung nach erfolgter Besichtigung der Rennstrecke unmittelbar vor dem Start!
Jeder einzelne Teilnehmer erteilt mit der Unterschrift der Nennung und Haftungserklärung den Mitgliedern des Kräulspitz-Staffellauf Komitees den Auftrag für die Durchführung dieses Rennens im freien Schiraum.
5.Klasseneinteilung
erfolgt nach der ÖSV-Klasseneinteilung
AK, AK I, AK II, AK III, AK IV und Jugend starten unterhalb des Sommerwandferners orographisch links auf einem erhöhten Felsrücken. Der Lauf wird in drei Teilstrecken ausgetragen.
6.Streckenführung
obliegt dem Teilstreckenverantwortlichen - dieser hat sorgfältig zu handeln und alle natürlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Einwände eines jeden aktiven Teilnehmers sind jedenfalls zu behandeln.
7.SICHERHEIT
absolute Helmpflicht
keine Rennanzüge auf den Teilstrecken 1 & 2
auf den Teilstrecken 1 & 2 ist das LVS - Gerät Pflicht!
Protektoren jeder zweckdienlicher Art sind ausdrücklich empfohlen!
8.LAWINENKOMMISSION
Seit 2013 begleiten die Bergführer der Sektion Stubai den Kräuspitzstaffellauf hinsichtlich der Lawinensituation.
Dabei wird der Schneedeckenaufbau auf den Streckenteilen TS1 & TS2 bei Bedarf eingehend beobachtet.
Die Einschätzungen sind für das Komitee bindend. Ohne Freigabe der Bergführer wird am Renntag nicht gestartet!
9.Startfreigabe am Renntag
erfolgt nur nach positver Erfüllung u.a Punkte:
Einverständnis der Lawinenkommission
OK des Gesamt- und den 3. Teilstreckenverantwortlichen
Bergrettung & Streckenposten in angemessener Zahl platziert
10.Protestzeit
Innerhalb einer Stunde nach Rennende - immer beim Generalverantwortlichen
11.Rennabsage
erfolgt ggf. durch das Komitee
im Falle von Lawinengefahr ist die Einschätzung der Lawinenkommission bindend