KRÄULSPITZ STAFFELLAUF - Statuten

Unter dem Begriff Kräulspitzstaffellauf versteht sich das in 3. Teilstrecken ausgetragene hochalpine - im freien Schiraum stattfindende -  Schi Abfahrtsrennen mit Start Kräulscharte 3.069m und Ziel Neustift Milders 1.100m.

1.Jeder Teilnehmer ist Veranstalter

Der traditionelle Kräulspitzstaffellauf versteht sich als gemeinschaftliches Ereignis bei dem jeder einzelne Teilnehmer zugleich auch Veranstalter ist.

2.Nummernziehung - Versammlung der Staffelläufer

Die jährlich stattfindende Nummernziehung hat einen Charakter ähnlich einer Jahreshauptversammlung.

Grundlegende Änderungen müssen immer dort  durch das einfache Mehrheitsprinzip abgestimmt werden.

Im Falle von Änderungen sind diese erst für den darauffolgenden Staffellauf wirksam!

Diese jährliche Versammlung aller Kräulspitzstaffelläufer bestellt das Kräulspitz-Komitee auf immer offene Dauer.

3.STARTBERECHTIGUNG

Starberechtigt sind Gemeindebürger/innen aus den Stubaier Gemeinden.

4.Nennung & Haftung | erklärungEN

Startfreigabe erhält der Teilnehmer nur nach unterschriebener Haftungserklärung im Vorfeld und der unterschriebenen Erklärung nach erfolgter Besichtigung der Rennstrecke unmittelbar vor dem Start!

Jeder einzelne Teilnehmer erteilt mit der Unterschrift der Nennung und Haftungserklärung den Mitgliedern des Kräulspitz-Staffellauf Komitees den Auftrag für die Durchführung dieses Rennens im freien Schiraum.

5.Klasseneinteilung

erfolgt nach der ÖSV-Klasseneinteilung

AK, AK I, AK II, AK III, AK IV und Jugend starten unterhalb des Sommerwandferners orographisch links auf einem erhöhten Felsrücken. Der Lauf wird in drei Teilstrecken ausgetragen.

6.Streckenführung

obliegt dem Teilstreckenverantwortlichen - dieser hat sorgfältig zu handeln und alle natürlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Einwände eines jeden aktiven Teilnehmers sind jedenfalls zu behandeln.

7.SICHERHEIT

  • absolute Helmpflicht

  • keine Rennanzüge auf den Teilstrecken 1 & 2

  • auf den Teilstrecken 1 & 2 ist das LVS - Gerät Pflicht!

  • Protektoren jeder zweckdienlicher Art sind ausdrücklich empfohlen!

8.LAWINENKOMMISSION

Seit 2013 begleiten die Bergführer der Sektion Stubai den Kräuspitzstaffellauf hinsichtlich der Lawinensituation.

Dabei wird der Schneedeckenaufbau auf den Streckenteilen TS1 & TS2 bei Bedarf eingehend beobachtet.

Die Einschätzungen sind für das Komitee bindend. Ohne Freigabe der Bergführer wird am Renntag nicht gestartet!

9.Startfreigabe am Renntag

erfolgt nur nach positver Erfüllung u.a Punkte:

  • Einverständnis der Lawinenkommission

  • OK des Gesamt- und den 3. Teilstreckenverantwortlichen

  • Bergrettung & Streckenposten in angemessener Zahl platziert

10.Protestzeit

Innerhalb einer Stunde nach Rennende - immer beim Generalverantwortlichen

11.Rennabsage

  • erfolgt ggf. durch das Komitee

  • im Falle von Lawinengefahr ist die Einschätzung der Lawinenkommission bindend